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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weinhandel auf Schloß Aufhausen

Stand: März.2009

1.0              Allgemeines

1.1             Diese AGB sind zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bestimmt.

 

1.2             Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,

auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher schriftlicher oder elektronscher Bestätigung berufen.

 

1.3             Unsere Angebote sind freibleibend. Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.

 

1.4             Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

2.0             Zustandekommen des Vertrages

2.1             Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und/oder unsere Lieferung zustande.

 

2.2             Eine Bestellung des Kunden per Email ist ein verbindliches Kaufangebot. Wir werden den Zugang einer solchen Bestellung dem Kunden unverzüglich per Email bestätigen. Diese Zugangsbestätigung ist noch keine Annahme der Bestellung.

 

2.3             Wir sind berechtigt, das der Bestellung zugrundeliegende Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder in elektronischer Form oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware.

 

2.4             Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir das dem Kunden mit.

 

2.5             Bei Bestellungen über das Internet speichern wir den Vertragstext ab und senden ihn dem Kunden per Email zu.

 

2.6             Die Alkoholabgabe ist nach dem JuSchG nur an Personen über 18 Jahren gestattet.

 

3.0             Lieferung

3.1             Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

3.2             Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Lager verlässt, auch wenn wir Versand übernehmen. Bei Alltagweinen bis zu einem Kaufwert von € 15,- sind wir berechtigt bei Ausverkauf des Vorjahrgangs den Nachfolgejahrgang desselben Weines zu liefern.

 

 

3.3             Die Lieferung erfolgt an die, bei der Bestellung angegebene Adresse.

Eine Abholung der Weine in Erding ist möglich, aber nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache.

 

3.4             Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel, große Hitze, Frost, Frostgefahr und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um hierdurch verursachte Verzögerungszeit.

 

4.0             Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

4.1             Unsere in den Weinpreislisten angegebene Preise sind Preise ab Lager Erding und schließen Verpackung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein. Die Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer.

 

4.2             Für Verpackung und Versand berechnen wir folgende Pauschalen:

Für Sendungen bis Bestellwert € 99,- , € 6,90.

                  Ab € 100,- Bestellwert frei Haus.

                  Für Nachnahme Sendungen berechnen wir zzgl. € 4,-

                  Mindestauftrag für Wein ist 1 Karton mit 6 Flaschen.


Unabhängig von der Bestellmengemenge, liefern wir gerne auch sortiert.

 

4.3             Der Kaufpreis wird mit Zusendung der bestellten Ware ohne Abzug fällig. Die Zahlung kann per Nachnahme, Vorauszahlung oder Rechnung erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so gelten die Regelungen des § 288 BGB.

 

5.0             Eigentumsvorbehalt

5.1             Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum.

 

5.2             Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und beim Kunden noch vorhandene Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

6.0             Rückgaberecht

6.1             Sofern der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations- mitteln abgeschlossen wurde, kann der Kunde die zugesandte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung zurückgeben.

 

6.2             Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr. Sie hat zu erfolgen an Weinhandel auf Schloß Aufhausen., Schlossallee 28 n, 85435 Erding. Kann aber innerhalb der Frist auch an dieser Adresse abgegeben werden.

 

6.3             Im Falle einer wirksamer Rückgabe sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen/Gebrauchsvorteile herauszugeben.

 

6.4             Bei einer Verschlechterung der Ware können wir Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

7.0             Mängel - und Ersatzansprüche

7.1             Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist.

 

7.2             Unsere Weine sind sorgfältig ausgebaut und pfleglich behandelt. Weinkristale sind kein Mangel, sondern natürliche Ausfälle und zeugen von der Reife des Weines. Sie sind geschmackneutral und beeinträchtigen die Qualität des Weines nicht.

 

7.3             Im Fall berechtigter Mängelrüge liefern wir neu oder - für den Fall, dass der betreffende Wein ausverkauft ist - einen qualitativ gleichwertigen Ersatz. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertag zurückzutreten.

 

7.4             Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Lagerung. Wir empfehlen, den Wein liegend in einem kühlen, dunklen Raum zu lagern.

 

8.0             Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Weinversandfirma Weinhandel auf Schloß Aufhausen vereinbart

 

9.0             Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

 

 

                                  Weinhandel auf Schloß AufhausenAGB03.2009

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